Urteil2019
Gericht
EuGHGerichtshof der Europäischen Union
Datum
29. Juli 2019
Aktenzeichen
C-40/17

Wer einen Like-Button oder ähnliche Plug-ins einbindet, ist für das Erheben und Übermitteln der Besucherdaten mitverantwortlich. Dafür braucht es eine Rechtsgrundlage und Information.

📂 Sachverhalt

Der Online-Händler Fashion ID hatte den Facebook-Like-Button auf seiner Website eingebunden. Schon beim Aufruf der Seite wurden Daten der Besucher an Facebook übertragen, auch wenn sie den Button nicht anklickten. Ein Verbraucherverband klagte.

📌 Kernaussage

Der EuGH entschied, dass der Websitebetreiber für das Erheben und Übermitteln der Daten an Facebook gemeinsam mit Facebook verantwortlich ist, nicht aber für die spätere Verarbeitung durch Facebook. Er muss die Besucher informieren und, soweit nötig, ihre Einwilligung einholen.

💡 Bedeutung für die Praxis

Social-Media-Buttons, eingebettete Videos, Karten und Schriftarten von Drittanbietern übertragen oft Daten beim Laden der Seite. Lösungen: Zwei-Klick-Verfahren, lokales Einbinden oder Einwilligung über das Cookie-Banner.

§ Normen

Art. 2 lit. d, Art. 7 RL 95/46/EGArt. 26 DSGVOArt. 6 DSGVO

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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