Urteil1983
Gericht
BVerfGBundesverfassungsgericht
Datum
15. Dezember 1983
Aktenzeichen
1 BvR 209/83

Jeder hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Das Volkszählungsurteil begründete das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

📂 Sachverhalt

Für 1983 war eine umfassende Volkszählung geplant, bei der Daten über Wohnung, Beruf und Lebensumstände erhoben und auch an Behörden weitergegeben werden sollten. Hunderte Bürger erhoben Verfassungsbeschwerde.

📌 Kernaussage

Das Bundesverfassungsgericht entwickelte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Wer nicht überschauen kann, welche Informationen über ihn bekannt sind, kann nicht frei planen und entscheiden. Einschränkungen brauchen eine gesetzliche Grundlage, die Zweck und Umfang klar bestimmt. Teile des Gesetzes waren verfassungswidrig.

💡 Bedeutung für die Praxis

Die Grundidee lebt in der DSGVO fort: Zweckbindung, Transparenz, Datenminimierung. Für Vereine und Kultureinrichtungen heißt das: nur erheben, was gebraucht wird, und offen sagen, wofür.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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