Urteil1997
Gericht
BGHBundesgerichtshof
Datum
9. Juni 1997
Aktenzeichen
II ZR 303/95

Gerichte prüfen einen Vereinsausschluss darauf, ob er eine Grundlage in der Satzung hat, das Verfahren eingehalten wurde, die Tatsachen zutreffend ermittelt sind und er nicht willkürlich ist.

📂 Sachverhalt

Ein Verein hatte ein Mitglied ausgeschlossen, weil es gemeinsam mit anderen ein Konzept unterschrieben hatte, das der Vereinsführung missfiel. Die anderen Unterzeichner blieben unbehelligt. Das Mitglied klagte.

📌 Kernaussage

Der BGH bestätigte, dass Vereine über die Vereinsautonomie Mitglieder ausschließen dürfen, die Gerichte aber kontrollieren: Gibt es eine Grundlage in Satzung oder Gesetz? Wurde das satzungsmäßige Verfahren eingehalten, einschließlich rechtlichem Gehör? Sind die Tatsachen richtig ermittelt? Ist die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich? Hier fehlte es an einer tragfähigen Begründung und es lag eine Ungleichbehandlung vor.

💡 Bedeutung für die Praxis

Vor einem Ausschluss: Satzung prüfen, Vorwürfe schriftlich mitteilen, Gelegenheit zur Stellungnahme geben, Beschluss durch das zuständige Organ fassen und begründen. Wer ausgeschlossen wird, sollte genau diese Punkte prüfen lassen.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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