- Gericht
- EuGHGerichtshof der Europäischen Union
- Datum
- 11. November 1997
- Aktenzeichen
- C-251/95
Ob zwei Marken verwechselbar sind, wird umfassend anhand des Gesamteindrucks beurteilt: Ähnlichkeit der Zeichen, Ähnlichkeit der Waren und Kennzeichnungskraft der älteren Marke.
📂 Sachverhalt
Das Unternehmen Sabel wollte ein Bildzeichen mit einer springenden Raubkatze und dem Wort »Sabel« eintragen lassen. Puma widersprach mit seinen Marken, die ebenfalls eine springende Raubkatze zeigen.
📌 Kernaussage
Der EuGH legte fest, dass die Verwechslungsgefahr umfassend zu beurteilen ist. Maßgeblich ist der Gesamteindruck, den die Zeichen auf den Durchschnittsverbraucher machen, der eine Marke normalerweise als Ganzes wahrnimmt. Eine bloße gedankliche Assoziation, weil beide Zeichen eine Raubkatze zeigen, genügt für sich nicht.
💡 Bedeutung für die Praxis
Vor jeder Anmeldung eines Namens oder Logos steht eine Markenrecherche: Gibt es ähnliche Zeichen für ähnliche Waren und Dienstleistungen? Die Prüfung folgt diesem Dreiklang aus Zeichen, Waren und Kennzeichnungskraft.
§ Normen
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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