Urteil2012
Gericht
EGMREuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Datum
7. Februar 2012
Aktenzeichen
39954/08

Die Berichterstattung über die Festnahme eines bekannten Schauspielers war zulässig. Der EGMR nennt sechs Kriterien für die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Privatleben.

📂 Sachverhalt

Die Bild-Zeitung berichtete über die Festnahme eines bekannten Fernsehschauspielers wegen Kokainbesitzes auf dem Oktoberfest. Die Informationen stammten von der Staatsanwaltschaft. Deutsche Gerichte untersagten die Berichte. Der Verlag zog vor den EGMR.

📌 Kernaussage

Der EGMR sah eine Verletzung der Pressefreiheit (Art. 10 EMRK). Er nannte die maßgeblichen Kriterien: Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse, Bekanntheit der Person und Gegenstand des Berichts, ihr früheres Verhalten gegenüber den Medien, Art der Informationsbeschaffung und Wahrheitsgehalt, Inhalt, Form und Folgen der Veröffentlichung sowie Schwere der Sanktion.

💡 Bedeutung für die Praxis

Die sechs Kriterien prägen seitdem jede Abwägung zwischen Medien und Privatsphäre. Für Medienschaffende hilfreich: Informationen aus amtlicher Quelle, die bestätigt sind, und ein sachlicher Ton sprechen für die Zulässigkeit. Wer selbst die Öffentlichkeit gesucht hat, kann sich weniger auf Privatsphäre berufen.

§ Normen

Art. 10 EMRKArt. 8 EMRK

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

💡 Training zum Thema

📣 Shitstorm, Screenshot, Schadensersatz · Medien- und Persönlichkeitsrecht

Keynote, Masterclass oder Workshop für Euer Team, online oder vor Ort.

Mein Weg

  1. ✅ erledigtErstes Examengeschafft
  2. ⏳ geradeZweites ExamenKlausuren geschrieben
  3. 🏛 als NächstesZulassungdurch die Kammer
  4. 🎯 Das ZielMeine Kanzleifür die Kultur- und Kreativwirtschaft

Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.

Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?

Sag mir Bescheid