- Gericht
- BGHBundesgerichtshof
- Datum
- 14. Mai 2013
- Aktenzeichen
- VI ZR 269/12
Suchvorschläge einer Suchmaschine sind eigene Aussagen des Betreibers. Erfahren Betreiber von persönlichkeitsverletzenden Ergänzungen, müssen sie diese entfernen.
📂 Sachverhalt
Wer bei Google den Namen eines Unternehmers eingab, bekam automatisch die Ergänzungen »Scientology« und »Betrug« vorgeschlagen. Der Unternehmer hatte mit beidem nichts zu tun und verlangte Unterlassung.
📌 Kernaussage
Der BGH sah in den Vorschlägen eine eigene Aussage von Google: Nutzer verstehen sie so, dass ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Google muss die Algorithmen nicht vorab kontrollieren. Ab einem Hinweis auf eine Rechtsverletzung muss das Unternehmen aber handeln und künftige Verletzungen verhindern.
💡 Bedeutung für die Praxis
Das Urteil ist eine frühe Antwort auf eine sehr aktuelle Frage: Wer haftet für automatisch erzeugte Inhalte? Auch KI-Systeme, die falsche Behauptungen über reale Personen generieren, sind nach dieser Logik in der Pflicht, sobald sie davon wissen.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Mein Weg
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Noch kein Anwalt. Aber auf dem besten Weg.
Wenn Prüfer und Kammer mitspielen, gründe ich eine Kanzlei für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Soll ich Dir Bescheid sagen?