Urteil2013
Gericht
BGHBundesgerichtshof
Datum
14. Mai 2013
Aktenzeichen
VI ZR 269/12

Suchvorschläge einer Suchmaschine sind eigene Aussagen des Betreibers. Erfahren Betreiber von persönlichkeitsverletzenden Ergänzungen, müssen sie diese entfernen.

📂 Sachverhalt

Wer bei Google den Namen eines Unternehmers eingab, bekam automatisch die Ergänzungen »Scientology« und »Betrug« vorgeschlagen. Der Unternehmer hatte mit beidem nichts zu tun und verlangte Unterlassung.

📌 Kernaussage

Der BGH sah in den Vorschlägen eine eigene Aussage von Google: Nutzer verstehen sie so, dass ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Google muss die Algorithmen nicht vorab kontrollieren. Ab einem Hinweis auf eine Rechtsverletzung muss das Unternehmen aber handeln und künftige Verletzungen verhindern.

💡 Bedeutung für die Praxis

Das Urteil ist eine frühe Antwort auf eine sehr aktuelle Frage: Wer haftet für automatisch erzeugte Inhalte? Auch KI-Systeme, die falsche Behauptungen über reale Personen generieren, sind nach dieser Logik in der Pflicht, sobald sie davon wissen.

Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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