- Gericht
- EuGHGerichtshof der Europäischen Union
- Datum
- 16. Juli 2020
- Aktenzeichen
- C-311/18
Der EuGH kippte das Privacy Shield für Datenübermittlungen in die USA. Standardvertragsklauseln bleiben möglich, verlangen aber eine Prüfung des Datenschutzniveaus im Zielland.
📂 Sachverhalt
Der österreichische Jurist Max Schrems beschwerte sich gegen die Übermittlung seiner Facebook-Daten aus Irland in die USA, weil US-Geheimdienste darauf zugreifen könnten.
📌 Kernaussage
Der EuGH erklärte den Angemessenheitsbeschluss »Privacy Shield« für ungültig, weil die Zugriffsrechte der US-Behörden unverhältnismäßig waren und Betroffene keinen wirksamen Rechtsschutz hatten. Standardvertragsklauseln blieben gültig. Wer sie nutzt, muss aber prüfen, ob im Zielland ein gleichwertiges Schutzniveau besteht, und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
💡 Bedeutung für die Praxis
Seit Juli 2023 gilt mit dem EU-US Data Privacy Framework wieder ein Angemessenheitsbeschluss für zertifizierte US-Unternehmen. Für Cloud-Dienste und KI-Tools aus den USA sollte trotzdem geprüft werden: Ist der Anbieter zertifiziert, gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, welche Daten fließen?
§ Normen
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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