- Gericht
- OLG Köln
- Datum
- 31. Oktober 2014
- Aktenzeichen
- 6 U 60/14
Ein öffentlich-rechtlicher Sender nutzt ein Foto nicht kommerziell im Sinne der Creative-Commons-Lizenz. Wer das Bild beschneidet und den Lizenzhinweis weglässt, verletzt aber die Lizenzbedingungen.
📂 Sachverhalt
Ein Fotograf hatte ein Foto unter der Lizenz CC BY-NC (nicht kommerziell) veröffentlicht. Deutschlandradio nutzte es für einen Online-Artikel, beschnitt es dabei und ließ den Namen des Fotografen und den Lizenzhinweis weg. Der Fotograf klagte.
📌 Kernaussage
Das OLG Köln legte »nicht kommerziell« nach den Umständen und zugunsten des Nutzers aus: Ein werbefreier, öffentlich-rechtlicher Sender nutze das Bild nicht kommerziell. Allerdings habe der Sender durch das Beschneiden, bei dem der Urheberhinweis verloren ging, die Lizenzbedingungen verletzt.
💡 Bedeutung für die Praxis
Creative-Commons-Lizenzen sind verbindlich. Wer sie nutzt, muss Namen, Lizenz und Link korrekt angeben, auch auf Social Media und in Druckwerken. Die Bedingung »nicht kommerziell« ist unscharf. Wer sicher gehen will, fragt den Urheber oder nutzt Bilder unter CC BY oder CC0.
Stand Oktober 2026 · Eigene Zusammenfassung, keine amtliche Leitsatzfassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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